Tragen Sie Ihre Verkehrsverstöße ein und erfahren Sie sofort Ihren Punktestand im Punktekonto (Fahreignungsregister, umgangssprachlich Verkehrssünderkartei) sowie das voraussichtliche Löschdatum — kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihr Punktekonto ist unauffällig.
Seit der Reform 2014 gilt ein vereinfachtes System mit drei Punktestufen statt vorher sieben.
| Verstoß | Punkte | Tilgung |
|---|---|---|
| Handy am Steuer | 1 | 2,5 Jahre |
| Geschwindigkeit 21–30 km/h zu schnell (innerorts) | 1 | 2,5 Jahre |
| Überholen im Überholverbot | 1 | 2,5 Jahre |
| Rotlichtverstoß (ohne Gefährdung) | 2 | 5 Jahre |
| Rotlichtverstoß mit Gefährdung / >1 Sek. | 2 | 5 Jahre |
| 0,5 Promille (erstmalig, ohne Ausfallerscheinung) | 2 | 5 Jahre |
| Abstand unter 3/10 bei >100 km/h | 2 | 5 Jahre |
| Fahren unter Drogeneinfluss (OWi) | 2 | 5 Jahre |
| Trunkenheitsfahrt (1,1 Promille, Straftat) | 3 | 10 Jahre |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 3 | 10 Jahre |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
| Nötigung im Straßenverkehr | 3 | 10 Jahre |
Das Fahreignungsregister sieht vier Stufen vor, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Keine Maßnahme. Die Punkte werden lediglich registriert.
Schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich (reduziert um 1 Punkt, max. alle 5 Jahre).
Schriftliche Verwarnung. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist ab dieser Stufe nicht mehr punktereduzierend.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich, meist mit MPU.
So wirken sich einzelne Verstöße konkret auf Ihr Punktekonto aus.
1 Punkt, Tilgung nach 2,5 Jahren. Keine behördliche Maßnahme, reine Vormerkung.
Summe 3 Punkte — weiterhin nur Vormerkung, aber näher an der Ermahnungsgrenze (4 Punkte).
5 Punkte lösen eine schriftliche Ermahnung aus. Ein Fahreignungsseminar kann hier noch einen Punkt reduzieren.
8 Punkte bedeuten den Entzug der Fahrerlaubnis — unabhängig davon, wie die Punkte im Detail zustande kamen.
Auch mit ausländischem Führerschein oder bei Verstößen im Ausland können Punkte in Flensburg entstehen.
Wer mit einem EU-Führerschein in Deutschland einen punktepflichtigen Verstoß begeht, wird ebenfalls im Fahreignungsregister erfasst — die Punkte gelten für die Fahrerlaubnis in Deutschland.
Inhaber eines Führerscheins aus einem Drittstaat, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, benötigen nach 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis — ab diesem Zeitpunkt gilt das reguläre Punktesystem.
Bußgelder aus dem EU-Ausland können in Deutschland vollstreckt werden (EU-Vollstreckungsrichtlinie). Punkte in Flensburg gibt es dafür in der Regel jedoch nicht — nur bei Verstößen innerhalb Deutschlands.
Die Handynutzung am Steuer ist der mit Abstand häufigste Punkteverstoß in Deutschland.
§ 23 Abs. 1a StVO verbietet die Nutzung eines Mobiltelefons, wenn es dabei aufgenommen oder gehalten werden muss — auch im Stand bei laufendem Motor.
100 € und 1 Punkt für Kraftfahrzeugführer. Bei Gefährdung oder Unfall steigt das Bußgeld auf bis zu 200 € plus ggf. Fahrverbot.
Freisprecheinrichtungen und Halterungen mit Sprachsteuerung sind weiterhin erlaubt, solange das Gerät nicht in die Hand genommen wird.
Punkte gibt es ab 21 km/h zu schnell — bei geringeren Überschreitungen bleibt es bei einem reinen Bußgeld ohne Punkteeintrag.
| Überschreitung | Punkte | Bußgeld ca. |
|---|---|---|
| Bis 20 km/h | 0 | 30–70 € |
| 21–30 km/h (innerorts) | 1 | 115–180 € |
| 31–40 km/h | 2 | 260–320 € + Fahrverbot möglich |
| Über 40 km/h | 2 | 400 €+ mit Fahrverbot |
Alkoholverstöße zählen zu den schwersten Eintragungen im Fahreignungsregister.
Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall droht bereits eine Straftat mit 2 Punkten.
Ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinung: Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (beim ersten Verstoß).
Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat: 3 Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug.
Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Ursachen für schwere Autobahnunfälle.
| Geschwindigkeit | Abstand unter | Punkte | Bußgeld ca. |
|---|---|---|---|
| Ab 80 km/h | 5/10 des Tachowertes | 1 | 75–100 € |
| Ab 100 km/h | 3/10 des Tachowertes | 2 | 240–320 € |
| Ab 130 km/h | 2/10 des Tachowertes | 2 | 320 € + Fahrverbot |
Das freiwillige Fahreignungsseminar ist der einzige legale Weg, Punkte vorzeitig loszuwerden.
Nur möglich bei einem aktuellen Stand von 1 bis 5 Punkten. Ab 6 Punkten ist keine Reduktion mehr möglich.
Die Teilnahme wirkt sich nur einmal innerhalb von 5 Jahren punktereduzierend aus.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Punkt vom aktuellen Stand abgezogen — jedoch nicht unter die Grenze von 1 Punkt.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist die Wiedererteilung an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Die Fahrerlaubnisbehörde legt eine Sperrfrist fest, in der kein neuer Führerschein beantragt werden kann — meist mindestens 6 Monate.
Bei Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten wird in der Regel eine MPU ("Idiotentest") angeordnet, um die Fahreignung erneut nachzuweisen.
Mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beginnt das Punktekonto wieder bei 0.
Seit der Reform am 1. Mai 2014 gilt ein vereinfachtes 3-Stufen-System.
Vor der Reform gab es bis zu 18 Punkte und sieben Bewertungsstufen — das System galt als unübersichtlich.
Nur noch 1–3 Punkte pro Verstoß, maximal 8 Punkte bis zum Entzug — deutlich einfacher nachvollziehbar.
Das Fahreignungsregister wird zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt — daher der umgangssprachliche Begriff "Punkte in Flensburg".
Angaben gemäß § 5 TMG
Angaben nach § 5 TMG.
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